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Information für Zuweiser:innen

Unser Behandlungsauftrag betrifft Patient:innen mit fortgeschrittenen Erkrankungen und Symptomlast, zum Beispiel Atemnot, Appetitlosigkeit, Fatigue, Gewichtsverlust, Kachexie, Sarkopenie, Schmerz, Übelkeit und Erbrechen, psychische Belastung etc.

Da der Begriff Palliativmedizin/Palliative Care in vielen Patient:innen zahlreiche Fragen, aber auch Ängste und Vorbehalte auslöst, bitten wir höflich um eine gute Zusammenarbeit und klären entsprechend auf über Sinn und Zweck einer palliativen Betreuung.

Eine Palliativstation ist autonom bezüglich Aufnahme, Behandlung und Entlassung von Patient:innen, siehe auch: Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich

Ziel der Betreuung auf der Palliativstation ist die Verbesserung von belastenden Symptomen, die im Rahmen fortgeschrittener Erkrankungen auftreten.

Zu den häufigsten Symptomen zählen:

  • Schmerzen
  • Dyspnoe
  • Fatigue
  • Angst
  • Depression
  • Kachexie/Sarkopenie
  • Inappetenz
  • Nausea und Emesis

Eine palliative Betreuung richtet sich primär auf eine umfassende Linderung belastender Symptome auf physischer, psychischer, sozialer und spiritueller Ebene, die sich den Bedürfnissen der Patient:innen und ihrer An- und Zugehörigen anpasst. Dafür ist ein Zeitraum von etwa drei Wochen anberaumt, danach ist die Entlassung nach Hause bzw. in eine entsprechende Institution vorgesehen.

Während des Aufenthaltes an der Klinischen Abteilung für Palliativmedizin werden keine intravenösen antineoplastischen Therapien verbreicht. Ziel des Aufenthaltes ist die Symptomlinderung, die Kommunikation über die Erkrankungssituation, das Einbeziehen des Umfelds der Patientinnen und Patienten, das Advance Care Planning sowie die Organisation einer weiteren optimalen Betreuung.

Sollte im Sinne einer zeitgerechten Palliative Care eine weitere intravenöse antineoplastische Therapie (tagesklinisch oder stationär) geplant sein, ist die Fortsetzung einer solchen Therapie im Anschluss an den Aufenthalt auf der Palliativstation 17K durch das die Grunderkrankung bisher behandelnde Team zu evaluieren.

Eine parallele tagesklinische intravenöse antineoplastische Therapie ist während des Aufenthaltes auf der Palliativstation 17K nicht möglich, da dies nicht dem Versorgungsauftrag einer tertiären palliativen Behandlung auf einer Palliativstation entspricht und es zu Ziel- und Wertekonflikten kommt. Im Rahmen der max. drei Wochen Aufenthalt auf der Palliativstation 17K steht für das Palliativteam nicht die Behandlung der Grunderkrankung, sondern eine umfassende Symptomlinderung im Vordergrund.

Eine etwaige Fortsetzung der intravenösen antineoplastischen Therapie kann nach Entlassung von der Palliativstation 17K durch das behandelnde Team der Onkologie/Hämatologie evaluiert und koordiniert werden. Sollte nach Entlassung von der Palliativstation eine Fortsetzung der intravenösen antineoplastischen Therapie therapieassoziierte Komplikationen bewirken, liegt das therapieassoziierte Toxizitätsmanagement nicht im Aufgabenbereich der Klinischen Abteilung für Palliativmedizin. Selbstverständlich behandelt die Klinische Abteilung für Palliativmedizin die Patient:innen bei palliativmedizinischem Bedarf weiterhin konsiliarisch und/oder ambulant mit und steht für gemeinsame Gespräche in Bezug auf Therapieziele zur Verfügung . 

Ein wesentliches Kriterium für eine stationäre Betreuung an der Klinischen Abteilung für Palliativmedizin ist, dass Patient:innen mit einer Aufnahme einverstanden sind, über Sinn und Zweck einer palliativen Betreuung aufgeklärt sind und die Bereitschaft haben, sich auf das Behandlungskonzept einer umfassenden Palliation durch ein interprofessionelles Team einzulassen.

  • Das Entlassungsmanagement: Dieses ist durch die Sozialarbeiter:in der jeweiligen Station zu veranlassen.
  • Ein vordergründiger Pflegebedarf ohne Symptomlast.
  • Der unmittelbare Sterbeprozess: Eine Verlegung von Patient:innen im unmittelbaren Sterbeprozess stellt für diese und ihre An- oder Zugehörigen eine unzumutbare Stresssituation dar, ist pietätlos und wird deshalb nicht durchgeführt. In dieser Situation ist eine konsiliarische Betreuung möglich.
  • Eine Palliativstation ist keine Einrichtung zur Langzeitpflege. Dafür sind Hospize oder Pflegeheime vorgesehen.